im folgenden Delfin Wäscherei Münster genannt
Leistungsbeschreibung Textilreinigung
Die bei uns eingelieferten Textilien werden gemäß
Pflegesymbolen in der Kleidung sach- und fachgerecht
gereinigt und gefinisht.
1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die
durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes
verursacht werden, und die wir nicht durch eine
einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B.
Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der
Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken,
ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen,
Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen,
Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,
mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel),
dasselbe gilt für Reinigungsgut das nicht oder nur
begrenzt chemisch reinigungsfähige oder waschbare
Materialien enthält, soweit die Stücke nicht
entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch
einfache Warenschau nicht erkennen können.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf
Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (
z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung ),
hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den
Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses
300 € überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände
vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu
entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber,
Kosmetikartikel ( z. B. Lippenstift ) sowie Papier. Für
Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut
Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher
Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in
dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände
befanden.
3. Bleibt der Kunde länger als 14 Tage nach
Rechnungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug,
kann bei Kreditkunden die Weiterbelieferung abhängig
gemacht werden. Darüber hinaus können Zinsen in Höhe von
5% Punkten ab Rechnungsdatum angerechnet werden.
4. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der
Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der
Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das
Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem
vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht
innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem
Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt,
so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung
berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der
Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die
Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht
übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und
freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf
einen etwaigen Verwertungserlös.