Allgemeine Geschäftsbedingungen

im folgenden Delfin Wäscherei Münster genannt

Leistungsbeschreibung Textilreinigung
Die bei uns eingelieferten Textilien werden gemäß Pflegesymbolen in der Kleidung sach- und fachgerecht gereinigt und gefinisht.

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden, und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), dasselbe gilt für Reinigungsgut das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache Warenschau nicht erkennen können.

2. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind ( z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung ), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 300 € überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel ( z. B. Lippenstift ) sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.

3. Bleibt der Kunde länger als 14 Tage nach Rechnungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, kann bei Kreditkunden die Weiterbelieferung abhängig gemacht werden. Darüber hinaus können Zinsen in Höhe von 5% Punkten ab Rechnungsdatum angerechnet werden.

4. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.